19. Mai 2015

AGB

1.  Geltungsbereich

Diese Webseite wird von Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange (im Folgendem Auftragnehmer genannt), Voigtsstraße 25, 06712 Zeitz, Deutschland betrieben. Alle Lieferungen, Leistungen, sämtliche Darstellungen, Buchungen und Nutzung der Webseite www.fallschirmspringen-gera.de erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegen sprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Alle Vereinbarungen und Vertragsänderungen (auch zusätzliche Absprachen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Veränderungen sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Es gelten die jeweils auf dieser Webseite veröffentlichten AGB. Bei Änderung muß auf diese nicht weiter hingewiesen werden.

2.  Voraussetzungen

Das Mindestalter bei Tandemsprüngen beträgt 14 Jahre und ist von der Körpergröße von 140 – 195 cm und der gesamten körperlichen Verfassung abhängig. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung und Genehmigung durch einen Hausarzt. Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90 kg Brutto. Der ausführende Tandemmaster (Vor Ort) ist berechtigt vor dem Tandemsprung den Tandemgast im Zweifelsfall aus Sicherheitsgründen das Gewicht des Passagiers durch nachwiegen zu kontrollieren. Der Tandemmaster ist berechtigt vor dem Tandemsprung den Tandemgast im Zweifelsfall aus Sicherheitsgründen vom Tandemsprung auszuschließen (z.B. körperliche oder geistige Behinderung,…)

3.  Erwerb Mutschein / Ticket

Bitte vergewissern Sie sich genauestens, vor Bestellung eines Mutscheines / Tickets / Tandemsprungbestellung, daß der Beschenkte die bestellte Leistung in Anspruch nehmen wird und die Voraussetungen erfüllt. Hinweis: Siehe Punkt 9. AGB

Sie füllen auf der Internet-Seite www.fallschirmspringen-gera.de/shop das Bestellformular komplett aus und senden dieses Formular ab. Danach erhalten Sie eine Bestätigungseite die alle Infos anzeigt, sowie eine Bestätigungsemail, wenn Sie diese wünschen. Bei Zahlungsart Überweisung erhalten Sie umgehend eine Email an die von Ihnen angegebene Adresse mit der Bankverbindung. Nun haben Sie die Möglichkeit den Rechnungsbetrag in voller Höhe auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto, in voller Höhe bekommen Sie den Gutschein in einem neutralen  Briefumschlag an die angegebene Adresse zugesandt.

4.  Mutschein / Ticket – Versand

Weil unser Mutschein / Ticket jederzeit und von jeder Person eingelöst werden kann, welcher im Besitz des Mutschein ist, ist dieser Mutschein so gut wie Bargeld. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen Sie als Auftraggeber. Bei Verlust des Mutscheins, geben Sie uns bitte unverzüglich Bescheid, damit wir Ihnen (gegen Unterzeichnung einer Verlusterklärung) einen Ersatz ausstellen können. Für einen eventuellen Missbrauch haftet der Auftraggeber.

5.  Begrifflichkeit des Gutscheins / Tandemsprungbestellung

Mit Überweisung des Rechnungsbetrages werden sofort, alle Kosten (Jahresbeiträge, Jahreshaftpflichtbeiträge, Flugtickets usw.) von diesem Betrag beglichen. Es besteht Einigkeit, zwischen den Vertragsparteien dahingehend, daß der bezeichnende Gewinn, nur und ausschließlich in der Abschreibung der Fallschirmtechnik, sowie der Begleichung aller Aufwendungen, Kosten und Fixkosten, die im Zusammenhang mit den Tandemsprung entstehen bezeichnet werden. Der Gutschein bzw. die Tandemsprungbestellung ist ein begrenzt gültiges Flugticket und frei auf andere Personen übertragbar. Der Gutschein bzw. die Tandemsprungbestellung kann nur während der Sprungsaison etwa Mai – Oktober eingelöst werden. Alleinige Verbindlichkeit besitzt dabei der auf der Internetseite www.fallschirmspringen-gera.de/kalender , in seiner jeweiligen aktuellen Fassung, veröffentlichte Veranstaltungskalender. Voraussetzung für die Einlösung des Gutscheins bzw. der erworbenen Dienstleistungen ist eine durch uns bestätigte Terminvereinbarung. Bei ausgestellten Tickets bzw. Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine vertragliche Dienstleistung und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde können Tandemgutscheine nur begrenzt einlösbar sein. Das Übertragen auf eine andere Person ist uns unbedingt vorher schriftlich anzuzeigen. Es besteht Einigkeit darüber, dass Gutscheine oder Geschenktickets im Sinne der Luftfahrt als Flugticket anzusehen sind. Wir behalten uns vor, etwaige Preiserhöhungen, auch Preiserhöhungen Dritter (wie z.B.Treibstoff, Versicherungen, Start- & Landegebühren usw.) oder Rechts oder Gesetzesänderungen mit finanziellen Mehraufwendungen, nachzuberechnen und die höheren Kosten auf jeden Tandemsprung / Gutschein umzulegen. Bei einer Gutscheinverlängerung oder Neuausstellung bei Verlust, sind wir dazu berechtigt, einen Kostenbeitrag für die organisatorischen Mehraufwendungen zu erheben. Ein Umtausch oder ein Rückrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.  Lieferung

Alle Internet Bestellungen werden schnellstmöglich ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die bestellte Ware abgesendet ist.

7. Transportschäden

Bitte überprüfen Sie jede Sendung sofort auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Ist das Paket /Brief beschädigt oder mit Klebeband des Transportunternehmens repariert, reklamieren Sie den Schaden bitte sofort beim Zusteller und lassen sich diese Reklamation schriftlich bestätigen. Im Zweifelsfalle verweigern Sie die Annahme des Paketes /Brief und setzen sich mit uns in Verbindung. Wir sorgen dann für eine schnellstmögliche Ersatzsendung.

8.  Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Gutscheine, die aufgrund von Kulanz in dringenden Fällen vor dem Zahlungseingang verschickt werden werden erst nach Begleichung der Rechnungssumme gültig. Die Gültigkeit des Gutscheines muss bei strittigen Fragen mittels Original Zahlungsbeleg der jeweiligen Bank belegt werden, um die Rechtsgültigkeit des Gutscheines zu entscheiden.

9.  Mutscheine / Tickets / Bestellungen

Grundsätzlich sind unsere Mutscheine / Tickets / Tandemsprungbestellungen, ab Kaufdatum bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres, unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Veranstaltungskalenders, einlösbar.

Andere Verjährungsfristen müssen vor Vertragsabschluss in schriftlicher Form verhandelt werden!
Bei ausgestellten Geschenktickets/ Gutscheinen reservieren wir Ihnen auf Grundlage der allgemeinen Vertragsfreiheit eine vertragsgemäße Dienstleistung und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde werden Tandem- und Foto- / Videogutscheine nur mit einer begrenzten Gültigkeit ausgestellt.
Eine Verlängerung, des erworbenen Gutscheines, ist ausschließlich in schriftlicher Form (email bzw. Brief), immer um jeweils 1 weiteres Jahr, bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, unter Berücksichtigung der im Verlängerungsjahr eventuellen höheren Betriebskosten und rechtzeitiger Bekanntgabe (vor Ablauf des Gutscheines) möglich.
Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein / Tandemsprungbestellung gekauft wurde. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheines nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, daß danach die Gutscheine unwiderruflich verfallen.

Eine Auszahlung oder die Rücknahme von Mutscheinen / Tickets / Tandemsprungbestellungen jeglicher Art, egal aus welchem Grund, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10.  Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 S. 1 GBG in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fallschirmsport Thüringen
Udo Lange
Voigtsstraße 25
06712 Zeitz

E-Mail: info@www.fallschirmspringen-gera.de
Web: www.fallschirmspringen-gera.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, daß Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

11.  Termine und Sprung-Ort

Die Termine und der Sprung-Ort des Tandemsprunges werden von Veranstalter festgelegt und sind unter www.fallschirmspringen-gera.de/kalender im Internet für den Tandemgast ersichtlich. Der Tandemgast kann sich aus den Terminen im Internet den für Ihn besten Wunschtermin aussuchen und muss diesen Termin unter www.fallschirmspringen-gera.de/reservierung anmelden. Grundsätzlich wird nur am Wochenende (Samstag, Sonntag und Feiertage) gesprungen. Je nach Situation (z.B. Wetter,…) kann der Veranstalter Termine absagen und /oder neue Ausweichtermine ansetzen. Die Sprungsaison geht etwa von Mai – Oktober. Die Vergabe der Termine erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Alle Termine sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern.

12. Tandemtermine

Bei der Durchführung von Tandemsprüngen kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall können Sie kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen. Siehe auch Absatz 5.

13.  Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über www.fallschirmspringen-gera.de/reservierung und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.

14.  Absagen

Zu Absagen, z.B. aufgrund schlechten Wetters, zu geringer Anzahl von Fallschirmspringern am Flugplatz, Erkrankung des Piloten oder des Tandemmasters, wegen eines technischen Defekts,  aufgrund Behördlicher Anweisungen (z.B. Flugsicherheit, Start- & Landeverbot usw.) sind ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter, Vereine, Sprungschulen,  Leistungsträger und Piloten befugt. Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten. Ausweichtermine werden individuell vereinbart.

15.  Storno

Bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Absage durch den Tandemgast Storno und kostenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, bei größeren Gruppen andere Stornofristen festzulegen. Im Stornofall (auch bei nicht erscheinen zum vereinbarten Termin) durch den Tandemgast  berechnen wir eine Aufwandsendschädigung (z.B. Fahrtkosten, …) in Höhe von mindestens 85.- € Gebühr pro Person. Tandemtickets werden dann ungültig und erst nach Begleichung der Stornogebühr wieder gültig, etwaige Anzahlungen dürfen wir verrechnen.

Sollte es durch gegenseitiges Einvernehmen beider Parteien zu einem Storno des Tandemsprunges kommen, ist in jedem Fall eine Stornogebühr von mindestens 85.- € zu entrichten.

16.  Sprung- / Start- und Abflugplätze – Vorbereitungen und Ablauf vor Ort

Wir sind aus organisatorischen Gründen berechtigt, für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz oder Ersatz Tandemmaster festzulegen. Es besteht seitens des Passagiers oder des Auftraggebers kein direkter Anspruch auf einem bestimmten Tandemmaster oder einen bestimmten Sprungplatz.

17.  Allgemeines rund ums Tandemspringen

Bei der Organisation von Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen anderer sowie Freigaben und Genehmigungen Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflussnahme stehen (z.B. Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter, Entscheidungen der Vereine, durchführenden Luftsportanbieter, Sprungschulen,  Leistungsträger,  Flugplatzbetreiber und Piloten etc.). Auf alle diese und andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter haben wir keinen direkten Einfluß und können folglich dafür auch keine Haftung übernehmen. Soweit wir als Auftragnehmer die Veranstaltungen nicht selber organisieren, sondern an Veranstaltungen Dritter teilnehmen, besteht Anerkennungspflicht gegenüber etwaigen AGB´s jener Dritter bzw. Der etsprechenden Leistungserbringer.

18.  Allgemeines

Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, Einsatz modernster Technik und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko, denn nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied in der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein, und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Die eingesetzten Fallschirme sind mit einer Deckungssumme von Euro 0,6 Mio. Halterhaftpflicht versichert. Tandemfallschirme sind darüber hinaus bei Personenschäden des Passagiers mit einer Deckungssumme von Euro 165.000,00 versichert. Ansprüche gegenüber dem Tandemmaster, dem Ausbildungsbetrieb und dessen Personal oder den Haltern der Absetzflugzeuge, die über o.a. Haftungsgrenzen hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Es wird die Möglichkeit geboten, durch Abschluss einer persönlichen Versicherung weiterführenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Unterbrechung des Sprungbetriebes durch höhere Gewalt (insbesondere Wetter), technische Mängel an den Absetzflugzeugen, den Fallschirmen oder sonstigen Ausrüstungen, sowie Anordnungen vorgesetzter Behörden bzw. sonstiger Gründe, für die der Tandemmaster und seine beteiligten Personen nicht aufzukommen haben, schließen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tandemmaster und den beteiligten Personen aus. Personen die sich den Anweisungen des Tandemmaster oder Piloten widersetzen und gegen die Sprungdisziplin, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften verstoßen, werden vom Sprungbetrieb ausgeschlossen und verlieren damit auch Ihren Leistungsanspruch. Es besteht absolutes Alkoholverbot!

19.  Behinderte

Manches geht, vieles aber auch nicht. Grundsätzlich gilt, daß die sichere Durchführung des Sprungs oder des Fluges gewährleistet sein muss. z.B. ist es uns nur selten möglich, Querschnittgelähmte am Fallschirm mitzunehmen. Anders ist es mit Blinden oder Taubstummen, die zum Beispiel das Erlebnis eines Tandemsprungs besonders tief empfinden. Ein fehlender Arm oder ein fehlendes Bein, ist im Allgemeinen kein Problem (in solchen Fällen besteht bereits Erfahrung) Auch hier gilt: vorher nachfragen!

20.  Zeitansatz

Rechnen Sie grundsätzlich mit mindestens einem ganzen Tag für Ihren Sprung. Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag, meist sogar kürzer und nur einige Stunden dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder davor noch danach etwas vor, was Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte.

21.  Versicherungen

Die Luftsportgeräte /-Fahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert:
Passagier Tandem – Haftpflicht bis € 600.000.- (Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche Sportart (diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa 57/68). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun. Bei Ihrer privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit eingeschlossen ist.

22.  Rechtswahl und Gerichtsstand

Es ist ein Beförderungsvertrag vor dem Tandemsprung mit Unterschrift abzuschließen, auf dem alle abgeforderten Informationen wahrheitsgemäß abzugeben sind. Nach dem Tandemsprung ist der Tandemgast verpflichtet mit Unterschrift zu bestätigen, wenn er sich wohl fühlt und keine Beeinträchtigungen erlitten hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.  Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns als Auftragnehmer und Sie als Auftraggeber sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Sollte sich bei www.fallschirmspringen-gera.de ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns das Recht zur Korrektur vor. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.

23. Datenschutz

Die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an unberechtigte Dritte. ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange, gewährleistet, daß sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt.

Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange wird Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden Email an  info@www.fallschirmspringen-gera.de zu widersprechen.

24.  Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf vorsätzlich verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Der Umfang einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

25.  Verschiedenes

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

26.  Fremdleistungen

Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens des Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange keine Gewähr übernommen werden. Bei einem vertragsmäßig bestellten Video, ist der Vertragspartner der jeweilige Video / Kameramann, welcher das Video aufnimmt. Eine Haftung für Videos oder DVD´s durch Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange ist ausgeschlossen. Es gelten die AGB´s des jeweiligen Video / Kameramanns. Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange, ist berechtigt, einen externen Kameramann zu beauftragen oder die Videoaufnahme selbst anzufertigen. Die Entscheidungen hierzu obliegen dem Veranstalter.

27.  Haftungsausschluss

Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Tandemmaster, dem Verein, dem Veranstaltungsbetrieb, der Schule, die ihm daraus entstehen könnten, daß er anlässlich seiner Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen.
Der Teilnehmer oder der Tandemgast haftet für die von ihm verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist.
Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer oder der Tandemgast in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom Teilnehmer zu tragen.

Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.

Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.

28.  Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung / Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen und Paragrafen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen und Paragrafen davon unberührt. Ungültige Bedingungen sollten so umgedeutet werden, daß der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.